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Novellierung des Verpackungsgesetzes; erweiterte Registrierungspflicht für landwirtschaftliche Hopfenbaubetriebe
4-seitige Fragbögen
Mindestlohn (brutto)
Quelle: Bundesregierung.de
Automatische Rückmeldung zu Vorbeschäftigungen
Die Rückmeldung der Minijob-Zentrale muss der Arbeitgeber in den Entgeltunterlagen dokumentieren. Sie dient insbesondere als Nachweis für eine spätere Betriebsprüfung der Rentenversicherung."
Quelle und nähere Infos: https://blog.minijob-zentrale.de/kurzfristige-minijobs-vorbeschaftigungszeiten/
Angaben zum Krankenversicherungsschutz
"Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung von kurzfristig Beschäftigten zusätzlich angeben, wie diese krankenversichert sind. Wichtig zu wissen: Der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz ist vom Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Ein Nachweis kann beispielsweise eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder des privaten Krankenversicherungsunternehmens der Arbeitnehmer, aber auch eine Kopie der Versicherungskarte sein."
Quelle und nähere Infos: https://blog.minijob-zentrale.de/kurzfristige-minijobs-krankenversicherung/
Empfehlenswert ist hier auf jeden Fall der Abschluss einer sogenannten "Erntehelferversicherung", damit es im Krankheitsfall zu keinen Problemen kommt.
Mit dem Ablauf des 25.05.2022 ist die bisher noch gültige Arbeitsschutzverordnung bzw. die Arbeitsschutzregel in Bezug auf Corona ungültig geworden. Betriebsleiter müssen aktuell, Stand 30.05.22, keine besonderen Coronamaßnahmen aufgrund dieser Verordnung einhalten.
Aufgrund der Tatsache, dass es aktuell keine Hochrisikogebiete gibt, müssen außerdem keine besonderen Einreise- oder Quarantänevorschriften eingehalten werden. Die Einstufung der Herkunftsländer sollte jedoch vor jeder Anreise der Saisonarbeitskräfte selbstständig überprüft werden. Diese Überprüfung kann über folgenden Link durchgeführt werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Genaue und aktuelle Informationen zur Einreise nach Deutschland finden Sie auf der folgenden Seite des Auswärtigen Amts: Informationen zur Einreise nach Deutschland
Infos zu aktuellen Regelungen rund um die Einreise in die einzelnen Herkunftsländer finden Sie durch klicken auf eines der nachfolgenden Länder:
Landshut
Freising
Eichstätt
Bitte beachten Sie bei einer Beschäftigung von Studenten, dass diese pro Woche generell nur 20 Stunden sozialversicherungsfrei arbeiten sollen (theoretisch wäre auch während des Semesters eine längere Wochenarbeitszeit möglich, jedoch kann es hier passieren, dass die Krankenkasse des Studenten Probleme macht). Ausnahmen gelten in den Semesterferien; hier können die Studenten auch mit 100 %iger Sicherheit mehr als 20 Stunden sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.
Bei Kurzarbeitern gibt es aktuell eine Zuverdienstgrenze von 450 €. Sollte der Verdienst 450 € übersteigen, wird das Kurzarbeitergeld gekürzt. In diesem Jahr gibt es keine Ausnahme für systemrelevante Betriebe.
Über folgenden Link gelangen Sie in den Mitgliederbereich und können dort ein Dokument herunterladen, welches auf alle einzuhaltenden Regeln für die Unterkünfte der Saisonarbeitskräfte verweist. Hierbei handelt es sich um die allgemeingültigen Regelungen, die auch außerhalb der Coronapandemie einzuhalten sind. Besonders bei Neubauten sollte man diese Vorgaben unbedingt einhalten.
Betriebsanweisung zu Coronavirus (Deutsch)
Betriebsanweisung zu Coronavirus (Polnisch)
Betriebsanweisung zu Coronavirus (Rumänisch)
Vermittlungsplattform der Maschinenringe!
Anleitung: Arbeiten mit der Vermittlungsplattform "Das Land hilft"