Aktuelle Situation bei Saisonarbeitern Bayern

 

 

 

 
1. Neuerungen 2023
 

Arbeitsverträge

Seit der Hopfenernte 2022 gibt es neue Arbeitsverträge, die zwingend verwendet werden müssen. Aufgrund der immer detaillierter werdenden Arbeitsverträge ist die Seitenzahl der Arbeitsverträge weiter angewachsen. Aufgrund der Seitenzahl haben wir uns dazu entschlossen keine zweisprachigen Arbeitsverträge anzubieten. Die Saisonarbeitskräfte müssen daher den deutschsprachigen Arbeitsvertrag ausfüllen. Um den Saisonarbeitskräften die Inhalte der Arbeitsverträge verständlich übermitteln zu können, finden Sie im Mitgliederbereich eine Übersetzung des neuen Arbeitsvertrags in die Sprachen polnisch und rumänisch. 

ACHTUNG: Es muss für etwaige Sozialversicherungsprüfungen ein deutschsprachiger Arbeitsvertrag vorliegen. Ein polnischer oder rumänischer Arbeitsvertrag ist nicht ausreichend!

 

 


4-seitige Fragbögen

Der Betriebsdienst der Deutschen Rentenversicherung hat uns nach einer Anfrage mitgeteilt, dass ab sofort nur noch die neuen Fragebögen zur Feststellung der Versicherungsfreiheit verwendet werden dürfen. Es handelt sich nur um minimale Änderungen im Vergleich zu den alten Fragebögen, jedoch kann es bei einer zukünftigen Betriebsprüfung zu Problemen kommen. Bitte immer daran denken die Fragebögen komplett auf ein einziges Blatt zu drucken! Ein zusammentackern oder eine "lose Blattsammlung" soll bei einer Kontrolle durch den Prüfdienst nicht mehr anerkannt werden. Ein Druck auf DIN A4 bei dem alle vier Seiten verkleinert auf dem A4 Papier gedruckt sind ist genauso ausreichend wie ein vollständiger Druck des Fragebogens auf ein DIN A3 Papier. Gerne können Mitglieder die Fragebögen auch im Haus des Hopfens kostenlos abholen.
 
 
 

Mindestlohn (brutto)

 
  • zum 1. Oktober 2022: 12,00 €

Quelle: Bundesregierung.de


Automatische Rückmeldung zu Vorbeschäftigungen

"Ab dem 1. Januar 2022 meldet die Minijob-Zentrale dem Arbeitgeber nach dem Eingang der Anmeldung für einen kurzfristig Beschäftigten per Datensatz zurück, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung oder im laufenden Kalenderjahr bereits weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen oder bestanden haben. Diese Mitteilung enthält aber lediglich die Information, ob Vorbeschäftigungszeiten vorliegen, nicht hingegen in welchem Umfang. 

Die Rückmeldung der Minijob-Zentrale muss der Arbeitgeber in den Entgeltunterlagen dokumentieren. Sie dient insbesondere als Nachweis für eine spätere Betriebsprüfung der Rentenversicherung."

Quelle und nähere Infos: https://blog.minijob-zentrale.de/kurzfristige-minijobs-vorbeschaftigungszeiten/


Angaben zum Krankenversicherungsschutz

"Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung von kurzfristig Beschäftigten zusätzlich angeben, wie diese krankenversichert sind. Wichtig zu wissen: Der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz ist vom Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Ein Nachweis kann beispielsweise eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder des privaten Krankenversicherungsunternehmens der Arbeitnehmer, aber auch eine Kopie der Versicherungskarte sein."

Quelle und nähere Infos: https://blog.minijob-zentrale.de/kurzfristige-minijobs-krankenversicherung/

Empfehlenswert ist hier auf jeden Fall der Abschluss einer sogenannten "Erntehelferversicherung", damit es im Krankheitsfall zu keinen Problemen kommt.

 


2. Saisonarbeitskräfte

 

2.1 Arbeitsverträge und Sozialversicherungsbögen

 
 
2.2 Private Krankenversicherung
 
Private Krankenversicherungen, oftmals auch Erntehelferversicherungen genannt, findet man im Internet in großer Anzahl. Ganz neu gibt es auch drei Tarife, die in Zusammenarbeit mit der ERP Finanzdienstleistungen GmbH & Co. KG angeboten werden können.
 
Hinweis: Die einzelnen Anbieter unterscheiden sich neben dem Preis auch in den angebotenen Leistungen und den Gebührensätzen. Insbesondere die unterschiedlichen Gebührensätze entscheiden oftmals über die mögliche Auswahl an Ärzten und sollten deswegen keine untergeordnete Rolle bei der Auswahl der Versicherung spielen.
 
 
NEU! Formulare der ERP-Erntehelferversicherung mit verschiedenen Tarifen direkt zugeschnitten auf die verschiedenen Vorstellungen der Hopfenpflanzer: 
Anmeldeformular zur Meldung der Saisonarbeitskräfte an die ERP Finanzdienstleistungen GmbH & Co. KG (0,45 € / 0,50 € / 0,75 € pro Person und Tag frei wählbar im Formular; 1,7 bis 2,3-facher Satz der geltenden Gebührenordnung)
Unterschiede der einzelnen Tarife (Bei allgemeinen Fragen zu den einzelnen Tarifen können Sie gerne auch beim Hopfenpflanzerverband anrufen)
 
Sollten Sie versicherungspflichtige Saisonarbeitskräfte beschäftigen, kann die Anmeldung ebenfalls über die ERP Finanzdienstleistungen GmbH & Co. KG erfolgen. Um die Anmeldung der versicherungspflichtigen Saisonarbeitskräfte korrekt vornehmen zu können, melden Sie sich telefonisch bei den Ansprechpartnern der ERP Finanzdienstleistungen GmbH & Co. KG.
 
 
 
 
2.3 Beschäftigung von Studenten und Kurzarbeitern

 

Bitte beachten Sie bei einer Beschäftigung von Studenten, dass diese pro Woche generell nur 20 Stunden sozialversicherungsfrei arbeiten sollen (theoretisch wäre auch während des Semesters eine längere Wochenarbeitszeit möglich, jedoch kann es hier passieren, dass die Krankenkasse des Studenten Probleme macht). Ausnahmen gelten in den Semesterferien; hier können die Studenten auch mit 100 %iger Sicherheit mehr als 20 Stunden sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.

Bei Kurzarbeitern gibt es aktuell eine Zuverdienstgrenze von 520 €. Sollte der Verdienst 520 € übersteigen, wird das Kurzarbeitergeld gekürzt. In diesem Jahr gibt es keine Ausnahme für systemrelevante Betriebe.


3. Unterkünfte 

Über folgenden Link gelangen Sie in den Mitgliederbereich und können dort ein Dokument herunterladen, welches auf alle einzuhaltenden Regeln für die Unterkünfte der Saisonarbeitskräfte verweist. Hierbei handelt es sich um die allgemeingültigen Regelungen, die auch außerhalb der Coronapandemie einzuhalten sind. Besonders bei Neubauten sollte man diese Vorgaben unbedingt einhalten.

Link zum Mitgliederbereich

 


Vermittlungsplattform der Maschinenringe!

Anleitung: Arbeiten mit der Vermittlungsplattform "Das Land hilft"